Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft

Sie können einen Antrag auf Entlassung stellen, wenn Sie bereits die südafrikanische Staatsangehörigkeit beantragt haben und die zuständige Stelle Ihnen zugesichert hat, dass nach der Entlassung tatsächlich eine Einbürgerung erfolgt. Zu beachten ist, dass Sie durch die Entlassung nicht staatenlos werden dürfen.

Personen, die unter der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft stehen, benötigen für ihre Entlassung die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Entlassung kann nur durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Die Entlassung darf darüber hinaus nicht bei Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr oder anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen, erteilt werden. Ist das Dienst- oder Amtsverhältnis jedoch beendet, steht einer Entlassung nichts entgegen.

 

Ein Sonderfall gilt auch für Wehrpflichtige: Solange das Bundesministerium der Verteidigung nicht erklärt hat, dass keine Bedenken gegen die Entlassung bestehen, darf diese nicht erteilt werden. Die Erklärung erhalten Sie beim Verteidigungsministerium oder über das Bundesverwaltungsamt. [...]