Recht und Rechtsbeistand

Das höchste Gericht in Verfassungsfragen ist das Verfassungsgericht mit Sitz in Johannesburg;  das  höchste  ordentliche  Gericht  ist  das  Oberste  Gericht (Supreme Court) in Bloemfontein. Die meisten Verhandlungen werden jedoch in den örtlichen Gerichten geführt. Dazu zählen die Magistrate´s Courts (Amtsgerichte – kein Anwaltzwang), die für einen Streitwert von bis zu 100.000 Rand zuständig sind und die High Courts, die obersten Gerichte der Instanzen. Zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem  Wert bis zu 3.000 Rand werden vor den small claim courts, an denen ein Anwaltsverbot herrscht, ausgetragen.

Anders als in Deutschland gibt es für Rechtsanwälte keine Gebührenordnung; ebensowenig orientieren sich die Prozesskosten – zumindest nicht offiziell – am Streitwert. Außerdem ist es üblich, dass auch die obsiegende Partei einen Teil der Prozesskosten selbst bezahlt.

Das wichtigste Gesetz ist die Constitution of the Republic of South Africa 1996, die die Grundlage für die Regierung bildet und seit 1997 in Kraft ist. [...]